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   VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97   

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VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97 (https://dejure.org/1997,8372)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97 (https://dejure.org/1997,8372)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - 13 TZ 2320/97 (https://dejure.org/1997,8372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 Nr 2 AuslG, § 24 Abs 1 Nr 1 AuslG, § 89 Abs 3 AuslG, § 97 AuslG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung; Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis - Unterbrechung der Besitzzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97

    Zulassung der Beschwerde gegen Ablehnung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97
    Insoweit mag offenbleiben, wie zu entscheiden wäre, wenn ein im Zulassungsverfahren zur Stützung der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung vorgetragene Sachverhalt zwar nicht in dieser Entscheidung ausdrücklich festgestellt wurde, sich aber jedenfalls aus den Behördenakten ergibt oder aber jedenfalls von den Beteiligten im Verfahren erster Instanz angesprochen wurde (vgl. zur Problematik insgesamt, Hess. VGH, Beschluß vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 -).

    Hieraus folgt die prinzipielle Verpflichtung der Beteiligten, bereits vor dem Verwaltungsgericht den möglicherweise streitentscheidenden Sachverhalt umfassend und abschließend vorzutragen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 -).

    Insoweit bedarf es keiner Entscheidung, ob Zweifel "ernstlich" im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 1 VwGO sind, wenn die Entscheidung als "grob ungerecht" anzusehen ist (so Hess. VGH, Beschluß vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 -) oder wenn "nach summarischer Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als dessen Mißerfolg" (so Hess. VGH, Beschlüsse vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 13. Juni 1997 - 7 TZ 1796/97 -).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97
    Nur wenn zwischen dem nichtsorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind faktische Beziehungen von außergewöhnlichem Gewicht bestehen, die allerdings nicht notwendig das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft voraussetzen, kann von der Existenz einer Lebens- und Erziehungsgemeinschaft ausgegangen werden, die einen über die Aufrechterhaltung einer Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen läßt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 -, DVBl. 1989, 1246 und 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266).
  • EGMR, 21.06.1988 - 10730/84

    BERREHAB v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97
    Der Antragsteller geht zwar zu Recht davon aus, daß auch die Beziehung zwischen einem nichtsorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind ein "Familienleben" im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK darstellt, und daß die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis mit der sich daraus ergebenden Ausreisepflicht einen Eingriff in den in dieser Bestimmung verbrieften Anspruch auf Achtung des Familienlebens darstellt (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Juni 1988 - 3/1987/126/177 (Berrehab) -, InfAuslR 1993, 84).
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97
    Insoweit bedarf es keiner Entscheidung, ob Zweifel "ernstlich" im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 1 VwGO sind, wenn die Entscheidung als "grob ungerecht" anzusehen ist (so Hess. VGH, Beschluß vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 -) oder wenn "nach summarischer Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als dessen Mißerfolg" (so Hess. VGH, Beschlüsse vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 13. Juni 1997 - 7 TZ 1796/97 -).
  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97
    Nur wenn zwischen dem nichtsorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind faktische Beziehungen von außergewöhnlichem Gewicht bestehen, die allerdings nicht notwendig das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft voraussetzen, kann von der Existenz einer Lebens- und Erziehungsgemeinschaft ausgegangen werden, die einen über die Aufrechterhaltung einer Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen läßt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 -, DVBl. 1989, 1246 und 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266).
  • BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung der Berufung in Asylsachen

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97
    Diese Einschätzung des Antragstellers könnte möglicherweise - die Richtigkeit seines jetzigen Vorbringens unterstellt - zur Annahme eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs unter dem Gesichtspunkt der Überraschungsentscheidung führen (vgl. dazu beispielsweise BVerfG, Beschluß vom 31. Mai 1995 - 2 BvR 736/95 -, NVwZ 1995 Beilage 9, S. 66; Senatsbeschluß vom 6. März 1997 - 13 UZ 4343/95 -), der vorliegend jedoch gerade nicht gerügt ist.
  • VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97

    Zulassung der Beschwerde: zum Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97
    Die in beiden Schriftsätzen dargelegten Zweifel an einzelnen entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts rechtfertigen die Zulassung der Beschwerde nicht (vgl. zum Darlegungserfordernis bei der Geltendmachung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und dem durch die Darlegungen begrenzten Prüfungsumfang: Beschluß des Senats vom 8. Juli 1997 - 13 TZ 2135/97 -).
  • VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97

    Aufnahmebefugnis der obersten Landesbehörde - Härtefallregelung in Hessen für

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97
    Insoweit bedarf es keiner Entscheidung, ob Zweifel "ernstlich" im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 1 VwGO sind, wenn die Entscheidung als "grob ungerecht" anzusehen ist (so Hess. VGH, Beschluß vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 -) oder wenn "nach summarischer Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als dessen Mißerfolg" (so Hess. VGH, Beschlüsse vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 13. Juni 1997 - 7 TZ 1796/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95

    Erschwerung des Umgangsrechts keine besondere Härte iSd AuslG 1990 § 19 Abs 1 Nr

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97
    Die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbundene Erschwerung des Umgangsrechts kann mithin - entgegen der Auffassung des Antragstellers - vor dem Hintergrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG keine besondere Härte darstellen (vgl. hierzu Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. Oktober 1995 - 1 S 568/95 -, VBlBW 1996, 195).
  • VG Stuttgart, 29.06.1995 - 1 K 3040/93
    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Juni 1995 - 1 K 3040/93 -, InfAuslR 1995, 325.
  • VGH Hessen, 29.08.2002 - 9 UZ 700/02

    Außenbereich; bauliche Erweiterung; Angemessenheit; Beseitigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. Juli 1997 - 13 TZ 2320/97 -, vom 6. Mai 1998 - 13 TZ 2894/97 und vom 16. März 2002 - 9 TZ 460/01 -) können nämlich erstmals im Zulassungsverfahren behauptete Umstände tatsächlicher Art, die nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens waren und sich auch nicht aus den dem Verwaltungsgericht vorliegenden Behördenakten ergeben, keine Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung rechtfertigen.
  • VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00

    Bestehen eines Umgangsrechts begründet keine familiäre Lebensgemeinschaft

    Dass der Kläger an der Herstellung einer von ihm angestrebten darüber hinausgehenden Gemeinschaft durch die ablehnende Haltung der Kindsmutter gehindert sein mag, ändert daran nichts (vgl. HessVGH, Beschluss vom 23.07.1997 13 TZ 2320/97 - auch BVerwG, Urteil  vom 27.01.1998, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 4).

    41 Bereits dies deutet ebenso wie die Gesetzesbegründung (vgl. BTDrs. 14/2368) daraufhin, dass ungeachtet des § 1626 Abs. 3 BGB n. F., wonach auch der Umgang mit dem anderen Elternteile zum Wohl des Kindes gehört, nicht jede Erschwerung des Umgangsrechts eines Kindes, das aus der ehelichen Verbindung hervorgegangen ist, eine erhebliche Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange des Ehegatten bedeutet (vgl. Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.1995, VBlBW 1996, 195; HessVGH, Beschluss vom 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97 -).

  • VGH Hessen, 01.03.2000 - 6 TZ 214/00

    Rechtsmittelzulassung: Umfang der Überprüfung von Zulassungsgründen; ernstliche

    Die prinzipielle Verpflichtung der Beteiligten, den streitentscheidenden Sachverhalt bereits vor dem Verwaltungsgericht umfassend und abschließend vorzutragen, folgt aus dem Zweck der Neufassung der Verwaltungsgerichtsordnung, die Gerichtsverfahren im Interesse der Entlastung der zweiten Instanz sowie der Beschleunigung des Verfahrens grundsätzlich mit der Entscheidung erster Instanz abzuschließen (Bader, a.a.O., 411; Berkemann, a.a.O., 455 ff.; Hess. VGH, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97 - und 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97 -, NVwZ 1998, 755; VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 7 S 1871/99 -, VGHBW-Ls 2000, Beil. I, B 3; a. A. Seibert, a.a.O., 116 f., m.w.N.).
  • VGH Hessen, 23.04.2001 - 8 UZ 3098/00

    Rechtsmittelzulassung wegen ernstlicher Zweifel bei nachträglichen Änderungen

    Dafür spricht weiterhin, dass der Zwang zu einem bereits erstinstanzlich umfassenden und abschließenden Vortrag der Konzentration und Beschleunigung der Verfahren dient (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 26. März 1998 - 6 TG 4017/97 - ESVGH 48, 223 ff., 225, 17. Februar 1997 - 14 TH 385/97 - NVwZ-RR 1998, 78, 30. Januar 1998 - 14 TH 2416/97 - NVwZ 1998, 755 f., 23. Juli 1997 - 13 TZ 2320/97 - Juris; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - 1 S 1640/97 - NVwZ 1998, 199, 16. Februar 1998 - 11 S 3158/97 - NVwZ 1998, 758; Rennert, NVwZ 1998, 665 ff., 672, linke Spalte; Bader, in: Bader/Funke/Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 1999, Rdnr. 12 und Rdnrn. 29 bis 32 zu § 124; a.A. insbesondere Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., 2000, Rdnr. 7c zu § 124, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
    Die vom OVG Münster vertretene Auffassung vermag ebensowenig zu überzeugen, wie ein vermittelnder Standpunkt des OVG Rheinland-Pfalz, wonach die Berücksichtigung neuer Tatsachen zwar grundsätzlich möglich sein soll, jedoch mit Ausnahme solcher neu vorgetragenen Tatsachen und Beweismittel, die bereits zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vorlagen und dem Zulassungsantragsteller bekannt, für das Gericht dagegen nicht erkennbar waren (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.02.1998, 2 A 11966/97; ähnlich der 13. Senat des HessVGH, Beschluß vom 23.07.1997, 13 TZ 2320/97).
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